KOSTEN UND VERORDNUNG
Entstehen Kosten bei der Behandlung? Wenn ja, wieviel, und unter welchen Umständen?
Wer kann eigentlich eine notwendige Verordnung ausstellen?
Hier sind die wichtigsten Informationen:
Kosten:
Die Kosten für die Behandlung werden bei Kindern von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen.
Erwachsene (ab 18J.) zahlen 10 € Verordnungsgebühr plus 10% vom Wert der Verordnung.
Verordnung:
Logopädie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden.
Folgende Ärzte dürfen sogenannte Heilmittelverordnungen (Rezepte) für eine logopädische Behandlung ausstellen:
- Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte (Hausärzte)
- Kinder- und Jugendmedizin (Pädiater/ Kinderärzte)
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO-Ärzte)
- Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie)
- Fachärzte für innere Medizin (Internisten)
- Fachärzte für Neurologie (Neurologen)
- Zahnärzte und Kieferorthopäden