KOSTEN UND VERORDNUNG

Entstehen Kosten bei der Behandlung? Wenn ja, wieviel, und unter welchen Umständen?
Wer kann eigentlich eine notwendige Verordnung ausstellen?
Hier sind die wichtigsten Informationen:

Kosten:

Die Kosten für die Behandlung werden bei Kindern von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen.
Erwachsene (ab 18J.) zahlen 10 € Verordnungsgebühr plus 10% vom Wert der Verordnung.

 

Verordnung:

Logopädie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden.

Folgende Ärzte dürfen sogenannte Heilmittelverordnungen (Rezepte) für eine logopädische Behandlung ausstellen:

  • Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte (Hausärzte)
  • Kinder- und Jugendmedizin (Pädiater/ Kinderärzte)
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO-Ärzte)
  • Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie)
  • Fachärzte für innere Medizin (Internisten)
  • Fachärzte für Neurologie (Neurologen)
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
Praxis für Logopädie
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