Informationen zu Ablauf, Verordnung und Kosten

Logopädie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden.
Die Kosten für die Behandlung werden bei Kindern von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen.
Erwachsene (ab 18J.) zahlen 10 € Verordnungsgebühr plus 10% vom Wert der Verordnung.
Folgende Ärzte dürfen sogenannte Heilmittelverordnungen (Rezepte) für eine logopädische Behandlung ausstellen:

  • Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte (Hausärzte)
  • Kinder- und Jugendmedizin (Pädiater/ Kinderärzte)
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO-Ärzte)
  • Sprach-, Stimm- und Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologe)
  • Innere Medizin (Internisten)
  • Neurologie (Neurologen)
  • Zahnheilkunde und Kieferorthopädie (Zahnärzte und Kieferorthopäden)

Anmeldungen werden telefonisch, persönlich und per E-Mail entgegengenommen, sie gelten erst nach Terminbestätigung durch die Praxis als verbindlich.

Die erste Therapieeinheit:
Nach unserem Kennenlernen, werden eine ausführliche störungsspezifische Befunderhebung und eine Anamnese durchgeführt. Dabei werden die beteiligten Bereiche mittels verschiedener Testverfahren näher untersucht, welche für die Beurteilung und Behandlung der vorliegenden Störung relevant sind.
Die Ergebnisse bilden zusammen mit der ärztlichen Diagnose und den Informationen aus dem Anamnesegespräch, die Grundlage für die Behandlung.

Therapiefrequenz und -dauer:
Die Therapie findet als Einzeltherapie regelmäßig 1x wöchentlich statt (bis 5x möglich) und dauert in der Regel 45 Minuten, in einigen Fällen auch 30 oder 60 Minuten.

Therapieverlauf:
Der verordnende Arzt wird in der Regel nach Ablauf eines Rezepts, mittels eines Behandlungsberichts über die Therapieinhalte und den aktuellen Behandlungsstand informiert. Dieser Bericht kann als Grundlage für die Ausstellung einer Folgeverordnung und zur Begründung der Weiterbehandlung herangezogen werden.

Hausbesuch:

Liegt eine entsprechende ärztliche Verordnung vor, komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause, oder ins Alten- oder Pflegeheim oder in sonstige Einrichtungen.